

Herzlich Willkommen
Wir sind ein moderner und mittelgrosser Carrosseriebetrieb mit über 20 Mitarbeitern an unseren beiden Standorten in Biberist und Solothurn. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an einem unserer beiden Standorte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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1. Stellung des Kunden als Auftraggeber
1.1. Der Kunde (Fahrzeughalter oder die Person, die den Auftrag erteilt) ist in jedem Fall der alleinige Auftraggeber und Vertragspartner für sämtliche von uns erbrachten Karosserie-, Lack- und Reparaturleistungen.
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1.2. Die beteiligte Versicherung erteilt uns keinen Auftrag. Die direkte Abrechnung mit der Versicherung dient lediglich der Erleichterung für den Kunden und ändert nichts an der primären Zahlungsverpflichtung des Kunden uns gegenüber.
2. Zahlungspflicht und Risiko bei Versicherungsleistung
2.1. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages. Die Zahlung ist mit der Abnahme des Fahrzeugs und der Übergabe der Rechnung fällig.
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2.2. Erfolgt eine Abtretung der Forderung an die Versicherung, geschieht dies stets zahlungshalber. Die ursprüngliche Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen, bis die Forderung durch die Zahlung der Versicherung vollständig erfüllt wurde.
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2.3. Sollte die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise ablehnen, kürzen oder verzögern, bleibt der Kunde in Höhe des offenen Betrages zur unverzüglichen Zahlung an unseren Carrosseriebetrieb verpflichtet.
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2.4. Vom Kunden zu tragende Kosten: Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, sind vom Kunden selbst zu tragen und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Hierzu zählen insbesondere: * Selbstbehalte aus der Versicherungspolice. * Mehrwertsteuer (bei fiktiver Abrechnung). * Abzüge "Neu für Alt" oder andere Wertminderungen. * Kürzungsbeträge aufgrund von Verweisungen auf günstigere Stundenverrechnungssätze.
3. Vorauszahlung und Auftragssicherung (Stornierungsschutz)
3.1. Der Carrosseriebetrieb behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder bei Aufträgen mit hohem Materialeinsatz die Zahlung einer angemessenen Vorauszahlung (Anzahlung) zu verlangen.
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3.2. Diese Vorauszahlung kann insbesondere die Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts umfassen und ist zur Sicherstellung der Bestellung von Ersatzteilen und der Vorbereitung der Reparatur vor Arbeitsbeginn fällig.
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3.3. Sicherung bei Stornierung: Die Vorauszahlung dient als Auftragssicherheit. Storniert der Kunde den Auftrag nach Leistung der Vorauszahlung und erfolgter Ersatzteilbestellung, so sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten (insbesondere für bereits bestellte oder gelieferte Ersatzteile, Materialbeschaffung und Administrationsaufwand) mit der geleisteten Vorauszahlung zu verrechnen.
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3.4. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der Vorauszahlung besteht nur, soweit der Betrag die dem Carrosseriebetrieb entstandenen Kosten (gemäss Ziffer 3.3) übersteigt.
4. Mitwirkungspflicht und Datenschutz
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Schadensabwicklung notwendigen Unterlagen und Freigaben unverzüglich beizubringen und aktiv an der Schadenregulierung mitzuwirken.
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4.2. Der Carrosseriebetrieb verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschliesslich zur Abwicklung des Reparaturauftrags und der Kommunikation mit der zuständigen Versicherung. Die detaillierten Regelungen zur Datennutzung sind in unseren Datenschutzbestimmungen geregelt.